Auvesta Interner Bereich

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Hier erhalten Sie Zugang zu den geschützten Bereichen der Auvesta Edelmetalle AG

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Garantie

1. Qualität der Ware

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen garantiert Ihnen die Auvesta Edelmetalle AG die Echtheit Ihrer erworbenen Edelmetalle. Anders als Aktien oder Bankguthaben sind Ihre Edelmetalle 100% physisch vorhanden.

2. Sicherheit der Lagerung

Die Auvesta Edelmetalle AG übernimmt auf Wunsch die Lagerung der von Ihnen erworbenen Edelmetalle in externen Hochsicherheitstresoren.

3. Versicherung der Edelmetalle

Während des Transportes und der Lagerung sind Ihre Edelmetalle in Höhe des Beschaffungswertes zum Kaufzeitpunkt gegen Diebstahl und Verlust versichert.

4. Eigentümer der Edelmetalle

Sie sind Eigentümer Ihres Edelmetalls. Die Auvesta Edelmetalle AG bewahrt Ihre erworbenen Edelmetalle bei Lagerung getrennt vom eigenen Vermögen auf. Auf diese Weise  sind sie insolvenzgeschützt. Das von Ihnen gekaufte Edelmetall wird Ihrem Lagerkonto gutgeschrieben und kann von Ihnen jederzeit in Ihrem Onlinedepot eingesehen werden. Eine Auslieferung ist laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulässig.

5. Mittelverwendungskontrolle

Damit eine unabhängige Kontrolle des Geschäftsbetriebes der Auvesta Edelmetalle AG und insbesondere die Wahrung der Kundeninteressen jederzeit gewährleistet sind, führt ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur eine regelmäßige Revision und Kontrolle der Lagerbestände durch. Jeder Kunde hat einen kostenlosen Mittelverwendungskontrollvertrag. Dem Mittelverwendungskontrolleur gewährt die Auvesta Edelmetalle AG jederzeit Einblick in alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Der Mittelverwendungskontrolleur testiert das Ergebnis seiner Prüfung. Im Einzelfall ist er bis zu  500.000 € versichert.